Kosten
Steuern & Vergleich
Wertentwicklung
Berechnungsgrundlagen und Vereinfachungen · Version 2026-10-22.12
- Monatliche Simulation. Einzahlungen und Entnahmen jeweils zu Periodenbeginn, Dynamik erhöht Rate bzw. Entnahme jährlich.
- Ausgabeaufschlag bezogen auf den Bruttoanlagebetrag (Standard): von 100 € Einzahlung werden bei 5 % genau 5 € abgezogen, 95 € angelegt. Bezogen auf den Nettoanlagebetrag: angelegt wird Einzahlung ÷ (1 + Aufschlag).
- Zinsanlage: Zinsen werden jährlich gutgeschrieben und sofort versteuert (keine Teilfreistellung, keine Vorabpauschale). Abhebungen sind steuerfrei.
- Verwaltungsgebühr monatlich anteilig vom Fondsvermögen. Die Rendite versteht sich vor Kosten. Mit Haken „BVI-Methode“ ist die Rendite bereits nach laufenden Fondskosten: Gerechnet wird mit der entsprechenden Rendite vor Kosten, sodass nach Abzug der TER genau die eingegebene Rendite herauskommt; die TER wird nur ausgewiesen.
- Kosten gesamt umfasst Ausgabeaufschlag, Depot-, Service-, Bearbeitungs- und Umschichtungskosten. Die laufenden Fondskosten (TER) werden getrennt ausgewiesen.
- Servicegebühr: prozentual vom aktuellen Wert, prozentual mit Höchstbetrag pro Jahr oder als fester Jahresbetrag; Abrechnung wie bei der Depotgebühr.
- Depotgebühr anteilig zum Ende jeder Abrechnungsperiode (Standard: Kalenderquartal, im ersten/letzten Zeitraum zeitanteilig), prozentual vom aktuellen Wert mit Mindest-/Höchstbetrag oder als fester Jahresbetrag.
- Steuersatz frei wählbar (Standard: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli = 26,375 %; mit Kirchensteuer nach § 32d EStG). Teilfreistellung je Fondsart nach § 20 InvStG, frei änderbar.
- Vorabpauschale: Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %, für unterjährige Käufe je vollem Monat vor dem Kauf um 1/12 gekürzt, begrenzt auf den Wertzuwachs des Jahres, abzüglich Ausschüttungen. Sie wird im selben Rechenjahr versteuert (tatsächlich: Zufluss am ersten Werktag des Folgejahres) und beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. Im Verkaufsjahr fällt keine Vorabpauschale an. „Keine“ (Fondspolice) schaltet die Vorabpauschale ab.
- Der Basiszins gilt vereinfacht für alle Jahre gleich. Bitte den aktuell vom BMF veröffentlichten Wert eintragen.
- Der Freibetrag wird jährlich zuerst mit Ausschüttungen, Entnahmen, Vorabpauschale und realisierten Gewinnen verrechnet. Verluste werden vorgetragen.
- Jährliche Ausnutzung des Freistellungsauftrags: Verkauf und Rückkauf so vieler Anteile, dass der teilfreigestellte realisierte Gewinn genau dem Rest-Freibetrag entspricht. Anschaffungskosten vereinfacht nach Durchschnittsmethode (gesetzlich gilt FIFO – für die Höhe des realisierten Gewinns ohne Bedeutung).
- Entnahmeplan: Jede Entnahme ist ein Anteilsverkauf. Auf den Gewinnanteil wird die Steuer sofort einbehalten. Bei „netto“ wird so viel verkauft, dass nach Steuern der gewünschte Betrag ausgezahlt wird.
- Endwert der Ansparphase bei aktivem Entnahmeplan: Kapital abzüglich der Steuer, die bei einem Verkauf zu diesem Zeitpunkt anfiele.
- Werden Gebühren oder Steuern aus dem Depot entnommen, gilt das als Anteilsverkauf; der realisierte Gewinn wird zum Jahresende besteuert.
- Effektive Rendite: interner Zinsfuß aller Zahlungsströme (Einzahlungen, separat gezahlte Kosten und Steuern, Entnahmen, Ausschüttungen, Endwert).
- Alle Ergebnisse sind Modellrechnungen ohne Gewähr und keine Steuerberatung.