Marian Verspohl Finanzberatung · Sparrechner

Sparrechner

Sparplan mit Einmalanlage und Entnahmeplan – für Fonds, ETFs oder Zinsanlagen. Jeder Kosten- und Steuerfaktor lässt sich einzeln an- oder abwählen.

Marian Verspohl · beratung@marian-verspohl.de · 0172 - 75 28 960
Was berechnen?

Ansparphase

Die Verwaltungskosten (TER) werden nicht noch einmal abgezogen, aber als Kosten ausgewiesen. Ausgabeaufschlag, Depot- und Bearbeitungsgebühren berücksichtigt die BVI-Methode nicht, sie werden weiter abgezogen.

Bausparvertrag

Nur die Sparphase. Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Zinsbonus und Darlehensphase sind nicht berücksichtigt.

Kosten

Mindest-/Höchstgebühr 0 = keine Grenze.

Ertragsverwendung

Die Ausschüttung ist Teil der Rendite. Wiederanlage ohne Ausgabeaufschlag.

Thesaurierend (Erträge bleiben im Fonds).

Steuern

Zinsen werden jährlich versteuert, die Steuer wird vom Konto einbehalten.

Freibetrag 1.000 € (Ledige) / 2.000 € (Zusammenveranlagte). Kirchensteuer und Fondsart setzen Steuersatz und Teilfreistellung, beide sind danach frei änderbar.

Zum Jahresende werden Anteile verkauft und sofort zurückgekauft, bis der Rest-Freibetrag ausgeschöpft ist. Das hebt die Anschaffungskosten und senkt die Steuer beim Verkauf.

Entnahmeplan

Kapitalverzehr: Die Entnahme wird so berechnet, dass am Ende genau das Restkapital übrig bleibt.

Die Kapitalertragsteuer auf den Gewinnanteil jeder Entnahme wird direkt einbehalten. Dynamik erhöht die Entnahme jährlich, z. B. als Inflationsausgleich.

Sonstiges

Kosten

Steuern & Vergleich

Wertentwicklung

Berechnungsgrundlagen und Vereinfachungen · Version 2026-10-22.13
  • Monatliche Simulation. Einzahlungen und Entnahmen jeweils zu Periodenbeginn, Dynamik erhöht Rate bzw. Entnahme jährlich.
  • Ausgabeaufschlag bezogen auf den Bruttoanlagebetrag (Standard): von 100 € Einzahlung werden bei 5 % genau 5 € abgezogen, 95 € angelegt. Bezogen auf den Nettoanlagebetrag: angelegt wird Einzahlung ÷ (1 + Aufschlag).
  • Bausparvertrag (Sparphase): wie Zinsanlage; Abschlussgebühr in % der Bausparsumme (mit den ersten Einzahlungen verrechnet oder separat), Kontoführungsgebühr jährlich. Angezeigt wird, wann das Mindestsparguthaben erreicht ist. Förderungen, Zinsbonus und Darlehensphase sind nicht enthalten.
  • Zinsanlage: Zinsen werden jährlich gutgeschrieben und sofort versteuert (keine Teilfreistellung, keine Vorabpauschale). Abhebungen sind steuerfrei.
  • Verwaltungsgebühr monatlich anteilig vom Fondsvermögen. Die Rendite versteht sich vor Kosten. Mit Haken „BVI-Methode“ ist die Rendite bereits nach laufenden Fondskosten: Gerechnet wird mit der entsprechenden Rendite vor Kosten, sodass nach Abzug der TER genau die eingegebene Rendite herauskommt; die TER wird nur ausgewiesen.
  • Kosten gesamt umfasst Ausgabeaufschlag, Depot-, Service-, Bearbeitungs- und Umschichtungskosten. Die laufenden Fondskosten (TER) werden getrennt ausgewiesen.
  • Servicegebühr: prozentual vom aktuellen Wert, prozentual mit Höchstbetrag pro Jahr oder als fester Jahresbetrag; Abrechnung wie bei der Depotgebühr.
  • Depotgebühr anteilig zum Ende jeder Abrechnungsperiode (Standard: Kalenderquartal, im ersten/letzten Zeitraum zeitanteilig), prozentual vom aktuellen Wert mit Mindest-/Höchstbetrag oder als fester Jahresbetrag.
  • Steuersatz frei wählbar (Standard: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli = 26,375 %; mit Kirchensteuer nach § 32d EStG). Teilfreistellung je Fondsart nach § 20 InvStG, frei änderbar.
  • Vorabpauschale: Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %, für unterjährige Käufe je vollem Monat vor dem Kauf um 1/12 gekürzt, begrenzt auf den Wertzuwachs des Jahres, abzüglich Ausschüttungen. Sie wird im selben Rechenjahr versteuert (tatsächlich: Zufluss am ersten Werktag des Folgejahres) und beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. Im Verkaufsjahr fällt keine Vorabpauschale an. „Keine“ (Fondspolice) schaltet die Vorabpauschale ab.
  • Der Basiszins gilt vereinfacht für alle Jahre gleich. Bitte den aktuell vom BMF veröffentlichten Wert eintragen.
  • Der Freibetrag wird jährlich zuerst mit Ausschüttungen, Entnahmen, Vorabpauschale und realisierten Gewinnen verrechnet. Verluste werden vorgetragen.
  • Jährliche Ausnutzung des Freistellungsauftrags: Verkauf und Rückkauf so vieler Anteile, dass der teilfreigestellte realisierte Gewinn genau dem Rest-Freibetrag entspricht. Anschaffungskosten vereinfacht nach Durchschnittsmethode (gesetzlich gilt FIFO – für die Höhe des realisierten Gewinns ohne Bedeutung).
  • Entnahmeplan: Jede Entnahme ist ein Anteilsverkauf. Auf den Gewinnanteil wird die Steuer sofort einbehalten. Bei „netto“ wird so viel verkauft, dass nach Steuern der gewünschte Betrag ausgezahlt wird.
  • Endwert der Ansparphase bei aktivem Entnahmeplan: Kapital abzüglich der Steuer, die bei einem Verkauf zu diesem Zeitpunkt anfiele.
  • Werden Gebühren oder Steuern aus dem Depot entnommen, gilt das als Anteilsverkauf; der realisierte Gewinn wird zum Jahresende besteuert.
  • Effektive Rendite: interner Zinsfuß aller Zahlungsströme (Einzahlungen, separat gezahlte Kosten und Steuern, Entnahmen, Ausschüttungen, Endwert).
  • Alle Ergebnisse sind Modellrechnungen ohne Gewähr und keine Steuerberatung.